| 3.0 Leistungen und Preise |
| 3.1 |
Sämtliche Angaben in dieser Broschüre entsprechen dem Stand der
Drucklegung. Welche Leistungen und Preise vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen in dieser Broschüre und gegebenenfalls den hierzu Bezug nehmenden Angaben
in der Reisebestätigung.
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| 3.2 |
Änderungen von Leistungen und Preisen vor Vertragsabschluß bleiben
ausdrücklich vorbehalten, insbesondere auch im Fall von Druckfehlern und Irrtümern. Die DSV
Skischule Sindelfingen behält sich vor, nach Vertragsabschluß die ausgeschriebenen und
mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung von Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte Leistungen, z.B. Flughafengebühren, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
(§ 651a BGB) in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den
Reisepreis auswirkt.
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| 3.3 |
Die DSV Skischule Sindelfingen ist berechtigt, die Auftragsbestätigung zu widerrufen
und die Reise abzusagen, wenn der Reservierungsauftrag vom Leistungsträger nicht erfüllt wird
oder die für die Durchführung der Reise erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist.
Kommt es hierdurch zum Ausfall der Reise, so erhalten Sie ihre bereits bezahlten Beträge zurück.
Weitergehende Ansprüche sind ausgechlossen.
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| 3.4 |
Können infolge schlechter Schnee- und/oder Wetterlage die Tagesausfahrten
nicht abgehalten werden oder ist dadurch die Beendigung der Kurse nicht möglich, erhalten Sie den
eingezahlten Reisepreis ganz oder teilweise zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen.
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| 3.5 |
Können die Skikurswochen- bzw. Skikurswochenenden infolge schlechter Schnee-
und/oder Wetterlage nicht am ausgeschriebenen Veranstaltungsort durchgeführt werden, bemühen
wir uns um einen Ersatz-Veranstaltungsort. Sofern dieses Ersatzangebot vom Reiseteilnehmer angenommen wird,
sind hierfür anfallende Mehrkosten vom Reiseteilnehmer zu tragen.
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| 3.6 |
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der
Reisende den Vertrag kündigen. Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien
je hälftig zu tragen. Im übrigen fallen Mehrkosten dem Reisenden zur Last (§ 651j BGB).
Im übrigen gelten die unter Ziffer 5 ausgeführten Rücktrittsentschädigungen.
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| 4.0. Bezahlung |
| 4.1 |
Tagesausfahrten sind bei Anmeldung in voller Höhe zu bezahlen.
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| 4.2 |
Für Wochenendausfahrten, Ski- und Urlaubswochen ist bei Vertragsabschluss eine
Anzahlung von 20 % des Reisepreises zu leisten, mindestens jedoch € 50,-. Wir bitten Sie, wenn
möglich, für alle Reisen den gesamten Reisepreis auf einmal einzuzahlen. Der restliche Reisepreis
ist 2 Wochen vor Reiseantritt fällig. Bei Buchungen, die weniger als 2 Wochen vor Reiseantritt
vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Bis zur Zahlung des vollständigen
Reisepreises kann die DSV Skischule Sindelfingen die Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen verweigern.
Die DSV Skischule Sindelfingen ist berechtigt, die Leistungen endgültig zu verweigern und Schadensersatz
wegen Nichterfüllung des Reisevertrages vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn dieser sich mit der
Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Ersetzung einer angemessenen
Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (§ 326 BGB) vorher dem Reiseveranstalter schriftlich
angedroht worden ist.
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| 4.3 |
Entschädigungen für Reiserücktritte, Bearbeitungs- und Umbuchungskosten
Können infolge schlechter Schnee- und/oder Wetterlage die Tagesausfahrten
sind vom Reisenden zu zahlen und bei Rechnungsstellung sofort fällig.
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| 4.4 |
Zur Absicherung der Kundengelder hat die DSV Skischule Sindelfingen eine
Insolvenzversicherung abgeschlossen bei der ARAG Sportversicherung, Jägerstr. 53, 71074 Stuttgart.
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| 5.0. Reiserücktritt |
| 5.1 |
Bei Rücktritt von gebuchten Tagesausfahrten bis 14 Tage vor Beginn des
jeweiligen Kurses muß eine Bearbeitungsgebühr von EURO 10,- einbehalten werden. Danach
gelten die folgenden pauschalierten Rücktrittsgebühren:
Bis einschließlich 13. Tag vor Kursbeginn: 30% des Reisepreises.
Bis zum 7. Tag vor Kursbeginn: 50% des Reisepreises.
Bis zum 1. Tag vor Kursbeginn: 80% des Reisepreises.
Am Abreisetag und bei Nichterscheinen:100% des Reisepreises.
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| 5.2 |
Bei Rücktritt von einer gebuchten (Flug-) Pauschalreise sind folgende
pauschalierten Rücktrittsgebühren fällig:
Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 15% des Reisepreises.
Vom 29.-22. Tag vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises.
Vom 21.-15. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises.
Vom 14.-07. Tag vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises.
Ab 06. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises.
Ab Tag des Reiseantritts oder Nichtantritt: 100% des Reisepreises.
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| 5.3 |
Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen
Schadens unbenommen. Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Im eigenen Interesse sollte zu Beweiszwecken die Rücktrittserklärung schriftlich erfolgen.
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| 5.4 |
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 651b BGB (Vertragsübertragung)
kann der Reiseteilnehmer bis zum Reisebeginn verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und
Pflichten des Reisevertrages eintritt. Der Veranstalter kann der Teilnahme des Dritten widersprechen,
insbesondere dann, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme
gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anforderungen entgegensteht. Im Falle der
Vertragsübertragung haften der eintretende Reiseteilnehmer und der ursprüngliche Reiseteilnehmer
als Gesamtschuldner für den Reisepreis (incl. durch Leistungsträger verlangte Mehr- und Umbuchungskosten)
sowie für die durch die Vertragsübertragung bei der DSV Skischule Sindelfingen verursachten Mehrkosten
wie Verwaltungsaufwand, Telefon-, Telefax- und Portokosten etc.. Die DSV Skischule Sindelfingen ist berechtigt,
diese bei ihr entstandenen Mehrkosten pauschal mit EURO 25,-- in Rechnung zu stellen. Dem Reiseteilnehmer
bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten.
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| 6.0. Gewährleistung und Haftung |
| 6.1 |
Bei Vermittlung von fremden Leistungen (z. B. Hotelaufenthalte,
Beförderung mit Linienfluggesellschaften etc.) beschränkt sich die Haftung der DSV
Skischule Sindelfingen nur auf die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für
die Leistungserbringung selbst.
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| 6.2 |
Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen.
Eine solche Abhilfe kann verweigert werden, wenn dieser einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Wird durch uns nicht innerhalb einer vom Reiseteilnehmer bestimmten angemessenen Frist
Abhilfe geleistet, so kann der Reiseteilnehmer selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen
Aufwendungen verlangen.
Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe
durch ein beim Reiseteilnehmer vorliegendes besonderes Interesse geboten ist. Für die Dauer einer
nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Reiseteilnehmer nach Rückkehr einen
Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt
jedoch, soweit der Reiseteilnehmer es schuldhaft unterläßt, den Mangel gegenüber der DSV
Skischule Sindelfingen anzuzeigen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
oder ist infolge eines Mangels dem Reisenden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht
zumutbar, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen.
Zuvor hat der Reisende eine angemessene Frist zu Abhilfe zu setzen. Die Bestimmungen einer solchen Frist bedarf
es dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung
des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist.
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| 6.3 |
Die vertragliche Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadensersatz für
Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises
beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch
uns herbeigeführt wurde.
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| 6.4 |
Beanstandungen sind unverzüglich der Reiseleitung mitzuteilen. Ist die Reiseleitung
ausnahmsweise nicht erreichbar, müssen Beanstandungen unverzüglich der DSV Skischule Sindelfingen
oder dem Leistungsträger mitgeteilt werden. Kommt ein Reisender durch eigenes Verschulden dieser
Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Ansprüche wegen nicht
vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der DSV Skischule Sindelfingen geltend zu machen
(§ 651g BGB). Dies sollte im eigenen Interesse unbedingt schriftlich geschehen. Vertragliche
Ansprüche verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Ansprüche
aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
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